Berufsunfahigkeitsversicherung
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Die Berufsunfahigkeitsversicherung ist der in Deutschland bekannteste Zweig der Invaliditatsversicherung. Im Allgemeinen wird mit dem Begriff Berufsunfahigkeitsversicherung eine privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet, allerdings gibt es auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung den Begriff der Berufsunfahigkeitsversicherung.
Zur Invaliditatsversicherung wird neben der Berufsunfahigkeitsversicherung die Erwerbsunfahigkeits-, die Grundfahigkeits-, die Dread Desease- und die private und gesetzliche Unfallversicherung gerechnet.
Leistungen
Die Berufsunfahigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine vereinbarte Rente, wenn er seinen Beruf aus gesundheitlichen Grunden nicht mehr ausuben kann.
Vertragsgestaltung
- Das Alter, bis zu dem die Berufsunfahigkeitsrente maximal gezahlt wurde, kann bei den heute angebotenen Tarifen in der Regel bis hochstens zum vollendeten 65. Lebensjahr vereinbart werden.
- Davon abweichend kann bei den meisten angebotenen Tarifen die Versicherungsdauer extra vereinbart werden: Sie beschreibt das Alter, bis zu dem der Versicherungsfall eintreten muss, um einen Leistungsanspruch gegenuber dem Versicherer zu haben. So kann beispielsweise eine Versicherungsdauer bis zum 55. Lebensjahr und eine Leistungsdauer bis zum 65. Lebensjahr vereinbart werden. Wird die versicherte Person in diesem Beispiel mit 54 berufsunfahig, dann erhalt die fur die Erlebensfall-Leistungen bezugsberechtigte Person eine Berufsunfahigkeitsrente bis zum 65. Lebensjahr der versicherten Person ausgezahlt. Tritt die Berufsunfahigkeit erst mit 56 ein, werden keine Leistungen fallig.
Fur Berufe mit hoherem Risiko (z.B. handwerkliche Berufe, aber auch Lehrer) wird ublicherweise die tariflich zulassige Versicherungsdauer bis zum vollendeten 55. oder 60. Lebensjahr begrenzt.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Seit der Deregulierung des deutschen Versicherungsmarktes 1994, kommen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) im Rahmen der privatwirtschaftlichen Berufsunfahigkeitsversicherung in Deutschland besondere Bedeutung zu: In keinem anderem Versicherungszweig findet ein solch intensiver Wettbewerb der Anbieter auf Basis der AVB statt. Die qualitativen Unterschiede sind inzwischen so gravierend geworden, dass der reine Pramienvergleich keinen brauchbaren Anhaltspunkt mehr fur die Auswahl des gunstigsten Versicherers bietet. Verlassliche Kriterien liefern nur noch unabhangige Rating-Agenturen, die sich auf Bedingungs-Ratings spezialisiert haben.
Fur Versicherungskunden hat diese Entwicklung zu erweiterten Deckungszusagen gefuhrt, was fur sich eine gute Nachricht ist. Die Kehrseite der Medallie konnte jedoch in einigen Jahren erst noch zum Vorschein kommen, wenn namlich die Versicherer die versprochenen Leistungen tatsachlich erbringen mussen. Die erweiterten Deckungszusagen wurden namlich vielfach ohne entsprechende versicherungsmathematische Kalkulation erteilt, da fur viele neu ubernommene Risiken (z.B. Terrordeckung) schlicht die statistischen Grundlagen fehlen oder nicht aussagekraftig sind. Gleichzeitig verzichteten viele Anbieter im Bedingungswettbewerb auf ihr Recht zur Pramienanpassung (§ 172 Abs. 1 VVG). Die Folge: Sind die Risiken tatsachlich nicht ausreichend kalkuliert, kann der Versicherer dem nicht durch Pramienanpassungen ausweichen und muss die Leistungen selbst tragen, was bei grossen Vertragsbestanden bis zur Zahlungsunfahigkeit des Versicherers fuhren kann.
Kategorie:Versicherungswesen
  
 
 
 
 
 
 
 
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