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Willkommen zu Interplein Versicherung, Thema Die private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung kann individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden und nach Wunsch - über die Grundabsicherung hinaus - einzelne Teilrisiken absichern oder ausschließen.
Sie bestimmen hier den Leistungsumfang zu einem großen Teil selbst. Je nach Lebensstandard, nach Einkommen und Risikobereitschaft. Die Möglichkeiten reichen von der Grundabsicherung - ungefähr äquivalent zur gesetzlichen Krankenkasse - bis zur umfassenden Absicherung mit Spitzenleistungen in allen Bereichen.
Fünf wichtige Bausteine
Grundsätzlich besteht die Private Krankenversicherung aus fünf wichtigen Bausteinen, bei denen Sie oft noch den genauen Leistungsumfang auswählen können.
1. Ambulanter Schutz Der ambulante Tarif umfasst die Erstattung von Arztbesuchen, Medikamenten, Heilmittel (z.B. Massagen, Fango) und Hilfsmitteln wie z.B. Brille oder Hörgerät. Hier gibt es u. a. Unterschiede bei der Höhe der Selbstbeteiligung und der Liste der Hilfsmittel, die erstattet werden.
2. Zahnschutz Der Zahn-Tarif übernimmt die Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kiefer-Orthopädie (z.B. Zahnspange). Sie können wählen, wie hoch die Erstattungen für diesen Bereich sein sollen. Es gibt Tarife die für Zahnersatz nur 50% erstatten, andere erstatten bis zu 100%.
3. Stationärer Schutz Der stationäre Tarif erstattet die Kosten, die durch Behandlung, Unterkunft und Pflege im Krankenhaus entstehen. Sie haben die Möglichkeit, sich für die Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung, oder für ein Mehr-Bett-Zimmer mit Behandlung durch den Stationsarzt zu entscheiden (Anm. einzelne Tarife bieten auch die Kombination Mehr-Bett-Zimmer/Chefarzt).
4. Tagegeld im Krankheitsfall Wer krank ist und nicht arbeiten kann, hat in der Regel auch einen Einkommensverlust hinzunehmen. Dieser kann durch eine Kranken-Tagegeldversicherung abgedeckt werden. Mit unserem Online-Rechner haben Sie die Möglichkeit, Ihren individuellen Bedarf auszurechnen.
5. Pflegepflichtversicherung Die Deutschen werden immer älter. Dadurch gibt es auch immer mehr Pflegefälle. Die immensen Pflegekosten werden durch die Pflegepflichtversicherung zum Großteil abgedeckt. Seit dem 01.01.1995 ist die Pflegeversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Für die soziale Pflegeversicherung gilt ein bundeseinheitlicher Beitragssatz von 1,7% des Bruttolohnes.
Private Pflegeversicherung Bei der privaten Pflegeversicherung erfolgt die Beitragsberechnung grundsätzlich nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Als Arbeitnehmer erhalten Sie einen Arbeitgeberzuschuß in Höhe von bis zu 50% des Beitrages, das sind ca. EUR 225,- (nach gesetzlicher Höchstgrenze § 257/SGB V). Jedoch gibt es bei der Höhe des Arbeitgeberzuschusses regionale Unterschiede. Die Leistungen der Pflegepflicht-Versicherung sind gesetzlich festgelegt und bei allen Gesellschaften gleich.
Zusätzlich können Sie noch die folgenden Bausteine wählen:
Pflege-Zusatzversicherung Wem die Leistungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Pflege-Pflichtversicherung nicht ausreichen, kann sich zusätzlich absichern. Fast alle Gesellschaften bieten dafür spezielle Tarife an.
Vorsorge-Tarife Viele Versicherer bieten Tarife an, die den Beitrag im Alter um einen festen Betrag oder einen bestimmten Prozentsatz senken. Interessant sind diese vor allem für Angestellte, da sie arbeitgeberzuschußfähig sind. Ein Nachteil: Wer die Gesellschaft wechselt oder wieder in gesetzliche Krankenversicherung eintritt, verliert die Ansprüche, obwohl Beiträge bezahlt wurden.
Nach Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes 2000 ist dieser Bestandteil gesetzlich vorgeschrieben. Jeder, der nach dem 31.12.1999 eine private Kranken-Vollversicherung abschließt muß einen Beitragszuschlag von 10% auf bestimmte Tarife bezahlen, der für die Beitragsentlastung im Alter angespart wird.
Die oben erwähnten Vorsorge-Tarife werden unabhängig davon weiter angeboten, wir halten aber in den meisten Fällen andere Anlageformen wie z.B. Investmentfonds oder Rentenversicherungen für sinnvoller.
Kurtarife Kuren werden normalerweise von den Rentenversicherungsträgern bezahlt. Wer aber nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist (Selbständige), kann Kurleistungen durch einen speziellen Kurtarif versichern.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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