Kfz-Haftpflichtversicherung
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Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die nicht den eigenen Schaden des Versicherten begleicht, sondern einen Schaden, der einem anderen durch einen Verkehrsunfall entsteht, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld tragt oder fur dessen Folgen er verschuldensunabhangig einzustehen hat.
Diese Schaden konnen verschiedenster Art sein, wie
- Heilungskosten bei Personenschaden
- Renten bei Invaliditat
- Reparaturen an anderen Fahrzeugen
- Reparaturen an anderen Objekten
- Kostenersatz, wenn das andere Fahrzeug oder Objekt irreparabel ist oder die Kosten der Reparatur so hoch waren, dass der halbe Zeitwert uberschritten wird. Man spricht in diesem Fall von einem Totalschaden.
Die maximale Entschadigung eines oder mehrerer Geschadigten richtet sich nach der sogenannten Deckungssumme. Wenn der Schaden diesen Betrag ubersteigt, so muss der Schadiger diesen Mehrbetrag selbst begleichen. Da ein Schaden bei einem grosseren Unfall leicht hohere Schadenssummen erreichen kann, sind die Deckungssummen bereits im Millionen Euro Bereich. Meistens sind Mindestdeckungssummen gesetzlich geregelt.
In den meisten Landern ist eine Kfz-Haftpflichversicherung Voraussetzung fur die Zulassung eines Kraftfahrzeugs im offentlichen Strassenverkehr.
Um die Pramien einerseits konkurrenzfahig zu halten und andererseits die zu bezahlenden Schaden zu reduzieren, gibt es in vielen Fallen ein sogenanntes Bonus-Malussystem. Muss die Versicherung einen Schaden begleichen, so erhoht sich die Versicherungspramie fur den Versicherten, die nach den Maluspunkten berechnet wird. Bleibt der Versicherte aber eine gewisse Zeit unfallfrei und damit die Versicherung zahlungsfrei, so wird die Pramie nach den Bonuspunkten reduziert. Kritiker sehen im Bonus-Malus eine Gefahr der Fahrerflucht.
Es gibt auch Falle, in denen die Versicherung leistungsfrei bleibt. Manchmal ist sie zwar gegenuber dem Geschadigten vorleistungspflichtig, sie kann sich den Betrag aber vom Versicherten zuruckholen. Solche Falle liegen z. B. bei fahrlassigem oder vorsatzlichem Verhalten wie Trunkenheit im Verkehr oder abgefahrenen Autoreifen vor.
Schwierig konnen sich auch Unfalle mit Fahrzeugen aus anderen Landern gestalten. Um nicht mit der auslandischen Versicherung verhandeln zu mussen, kann eine inlandische Vertragsversicherung dafur einspringen. In Osterreich ist dies der Versicherungsverband der Dachverband aller Versicherungen.
Bei Fahrten ins Ausland benotigte man meist zum Nachweis einer gultigen Versicherung die grune Versicherungskarte. Sie ist zwar in den EU-Staaten und in vielen anderen Staaten nicht mehr vorgeschrieben - innerhalb der EU gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen - das Mitfuhren der Grunen Karte kann einem bei einem Unfall die Schadensabwicklung jedoch wesentlich erleichtern.
Wichtig: Erfahrungen zeigen, bei verschuldeten Unfallen mit Personenschaden oder sogar Todesfolge wird die 'Grune Karte' meist zwingend verlangt - Festhalten oder Inhaftierung bis zur Klarung des Versicherungsschutzes ist schon vorgekommen.
Ursprung ist die UNO-Empfehlung Nr. 5, daraus resultieren die weiteren Abkommen. Zustandige Organisation ist das Council of Bureaux http://www.cobx.org, mit Sitz in London. Das ursprungliche Grune-Karte-System hatte 13 Staaten. Heute sind es 44. Es gilt hauptsachlich fur Europa.
Manche Versicherer kombinieren Haftpflichtversicherungen mit sog. Schutzbriefen, die Zusatzleistungen mitbringen, wie man sie von Automobilclubs kennt. Dazu zahlen Pannenhilfe, Abschleppdienste, Ubernachtung und Rucktransport. Ein Schutzbrief kann ebenso spezielle Auslandsangebote wie Ersatzteillieferungen beinhalten.
Details aus einigen Landern
Deutschland
Im Fall von nicht ermittelbaren oder nicht versicherten Kfz hilft in Deutschland ein Entschadigungsfonds der deutschen Autoversicherer. http://www.verkehrsopferhilfe.de
Dieser hilft auch Verkehrsopfern bei Unfallen im Ausland in der Funktion als Entschadigungsstelle nach der 4.KH-EG Richtlinie. Die endgultige Schadensabwicklung wird dann im Auftrag der Verkehrsopferhilfe entweder durch in Deutschland zugelassene Autohaftpflichtversicherer oder in Untervollmacht fur diese durch Schadenregulierungsburos durchgefuhrt.
Grundlage ist seit 2003 eine EU-Richtlinie, die fordert jede Versicherung solle in jedem Land der EU einen Reprasentanten benennen, der Schaden reguliert. Fur die Abwicklung und Regulierung von Schaden bei Schaden in Deutschland ist das Deutsche Buro Grune Karte e. V., mit Sitz in Hamburg zustandig. Mehr Info: http://www.gruene-karte.de Seit 2003 ist eine EU-Richtlinie in Kraft. Sie fordert jede Versicherung solle in jedem Land der EU einen Reprasentanten benennen, der Schaden reguliert. Wer dies ist, erfahrt man unter: http://www.zentralruf.de/
Osterreich
Bei PKW und Motorradern richtet sich die Hohe der Pramie nach der Motorleistung mit Bonus-Malussystem. Bei LKW nach dem hochsten zulassigen Gesamtgewicht ohne Bonus-Malus. Ausserdem gibt es noch verschiedene Rabattstufen die von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt wird, fur verschiedene Bevolkerungsgruppen, so gibt es einen Frauenrabatt oder Seniorenrabatt. Relativ neu ist, dass Fuhrerscheinneulinge bei manchen Versicherern auch im Haftpflichtfall einen Selbstbehalt bezahlen mussen.
Unfalle mit auslandischen Fahrzeugen in Osterreich werdne so geregelt, dass der Verband der Versicherungsunternehmen Osterreichs www.vvo.at eine inlandische Partnerversicherung benennt, die den Schaden nach osterreichischem Recht abwickelt. Ebenso wird bei Unfallen mit nicht versicherten Fahrzeugen verfahren.
Generell gilt bei Kraftfahrzeugen und Anhangern die amtliche Kennzeichentafel als Nachweis einer aufrechten Fahrzeugversicherung.
Haftpflichtversicherungen gibt es auch ausserhalb des Strassenverkehrs, etwa im Privat- oder Sportbereich.
Siehe auch: Themenliste Strassenverkehr, Kaskoversicherung, Rechtsschutzversicherung
Kategorie:Strassenverkehrsrecht Kategorie:Versicherungswesen
  
 
 
 
 
 
 
 
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