Kunstlersozialversicherung
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Die Kunstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung.
Rechtliche Grundlage ist das Kunstlersozialversicherungsgesetz vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705), das erstmals zum 1. Januar 1983 die selbststandigen Kunstler und Publizisten pflichtweise in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezieht, soweit sie aus dieser erwerbsmassigen und nicht nur vorubergehend ausgeubten Tatigkeit ein Mindesteinkommen erzielen, nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschaftigen und nicht anderweitig von der Versicherungspflicht befreit sind. Ausgenommen sind auch nebenberufliche Kunstler, die ihr uberwiegendes Einkommen aus einer anderweitigen Haupttatigkeit beziehen. Kunstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft oder lehrt; Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tatig ist oder Publizistik lehrt.
Die Leistungen aus der KSV werden von den jeweiligen Versicherungstragern (Krankenkassen, Bundesversicherungsanstalt fur Angestellte) nach dem jeweiligen Recht der gesetzlichen Renten- bzw. Kranken- und Pflegeversicherung erbracht.
Fur die Versicherungsveranlagung und die Beitragserhebung ist die Kunstlersozialkasse zustandig. Die Kunstlersozialkasse ist eine unselbstandige, jedoch haushalts- und vermogensmassig gesonderte Einrichtung, die als besondere Abteilung in die Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven eingegliedert ist.
Eine wesentliche Besonderheit gegenuber anderen in die Sozialversicherung einbezogenen Selbstandigen besteht in der Art der Finanzierung der KSV: Der Finanzbedarf wird (nur) zur Halfte aus Beitragen der Versicherten aufgebracht; die andere Beitragshalfte tragen die „Verwerter“ von kunstlerischen Leistungen in Form der pauschal umgelegten „Kunstlersozialabgabe“, nebst einem Zuschuss des Bundes. Die Verfassungsmassigkeit dieser in der Sozialversicherung einzigartigen Finanzierungskonstruktion hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 8. April 1987 bestatigt.
Literatur
- G. Brandmuller: Kunstlersozialversicherungsgesetz. Kommentar, Starnberg-Percha (Loseblatt)
- H. Finke et al.: Kunstlersozialversicherungsgesetz. Kommentar, 3. Auflage, Munchen 2003
- A. Wernicke: Die Organisation der Kunstlersozialversicherung. Berlin 1995
- R. Ziebeil: Kunstlersozialversicherungsgesetz. Sankt Augustin 1988.
Weblinks
- http://www.kuenstlersozialkasse.de/ Website der Kunstlersozialkasse
- Reinhard Jellen: Warnung vor der Entwarnung – Warum Sorgen der Versicherten wegen moglicher Reformen bei der Kunstlersozialkasse berechtigt sind (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/18/18972/1.html) (Telepolis, 10. Dezember 2004)
Kategorie:Kunst
Kategorie:Sozialversicherung (Deutschland)
  
 
 
 
 
 
 
 
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