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Willkommen zu Interplein Versicherung, Thema Warum eine Versicherung für den ausländischen Gast?
Viele ausländische Staatsbürger, die sich für eine bestimmte Zeit in Deutschland, in der EU, Schweiz oder Liechtenstein aufhalten, haben oft keinen oder nur unzureichenden Versicherungsschutz. Krankheiten oder Unfälle lassen sich jedoch leider nie ganz ausschließen und können mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden sein.
Egal, ob Sie privat oder geschäftlich unterwegs sind, mit der Versicherung Care Economy sind Sie gegen die Kosten medizinisch notwendiger Versorgung, Unfälle und Haftpflichtschäden abgesichert.
Leistungsbeschreibung Wir erstatten Ihnen die nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall in Deutschland und allen EU-Ländern unter anderem für
ambulante Heilbehandlung beim Arzt stationäre Behandlung im Krankenhaus (allgemeine Pflegeklasse - Mehrbettzimmer - ohne Wahlleistungen) Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus und zurück schmerzstillende Zahnbehandlung einschl. einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz, 100 % des Rechnungsbetrages, max. € 300,- bei Aufenthalten bis 180 Tagen, über 180 Tage max. € 600,- die Überführung bei Tod einer versicherten Person bzw. Bestattungskosten bis zu € 10.000,- abzüglich 25,00 EUR Selbstbeteiligung je Versicherungsfall
Im Paket außerdem enthalten...
Privathaftpflichtversicherung Deckungssumme € 1.500.000,- pauschal für Personen- und Sachschäden Abschiebekosten bis max. € 1.500 nach Abzug einer Selbstbeteiligung von 10 %, mind. € 50
Reise-Unfallversicherung Versicherungssummen € 5.000,- im Todesfall bis zu € 25.000,- im Invaliditätsfall (ab 90 % Invalidität Verdoppelung der Entschädigungsleistung)
Wichtige Hinweise Die Versicherung endet mit Vollendung des 74. Lebensjahres. Der Versicherungsschein ist Ihr Nachweis für den beantragten Versicherungsschutz. Eine Versicherungsbestätigung und Behandlungsscheine werden Ihnen nach erfolgter Antragsbearbeitung von uns zugesandt. Die Verlängerung der Versicherung ist möglich. Bei einer Verlängerung des Aufenthaltes kann die ursprünglich vereinbarte Versicherungsdauer nur dann verlängert werden, wenn der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages beim Versicherer bzw. dem Vermittler vorgelegen hat. Hierbei besteht Versicherungsschutz nur für Versicherungsfälle, die nach Beantragung der Verlängerung neu eingetreten sind. Bei Verlängerung des Versicherungsvertrages ist die Differenz zwischen der Prämie für den ursprünglich gewählten Zeitraum und der Prämie für den neu beantragten Gesamtzeitraum als Differenzprämie zu zahlen.
Was nicht versichert ist - Leistungsausschlüsse So leistet der Versicherer nicht für
Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen, die bei Versicherungsbeginn bestehen und/oder bekannt sind Folgen von Krankheiten und Unfällen, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind Rechtsverbindlich als Ergänzung des Bedingungswerkes ist ausschließlich die deutsche Fassung dieses Tarifs.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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