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Willkommen zu Interplein Versicherung, Thema Was ist mit dem Krankenversicherungsschutz für bisher familienversicherte Angehörige?
Mit dem Tode endet die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Stirbt ein Mitglied, so stellt sich für Hinterbliebene Familienangehörige die Frage, wie der Krankenversicherungsschutz in Zukunft sichergestellt werden kann. Bisher familienversicherte wie z.B. Ehepartner oder Kinder bekommen bis max. einem Monat nach Tode des Versicherunsmitgliedes Leistungen.
Um eine Versicherungslücke auszuschließen sollten Sie den Versicherungsschutz möglichst früh regeln.
War der Verstorbene landwirtschaftlicher Unternehmer und wird das Unternehmen vom Ehegatten oder Lebenspartner weitergeführt, so beginnt sofort dessen Mitgliedschaft als landwirtschaftlicher Unternehmer. Sie sollten auf jeden Fall die Weiterführung der Krankenversicherung melden.
Beantragt der überlebende Ehegatte Witwen- bzw. Witwerrente so sollten Sie beachten, dass die Mitgliedschaft erst bei Antragstellung beginnt. Wird der Rentenantrag nicht innerhalb eines Monats nach dem Versterben des Versicherten beantragt so entsteht eine Versicherungslücke, die Sie aber mit einer freiwilligen Versicherung schließen können..
Waisenrente Kinder haben nach dem Tode eines Elternteils Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn
sie noch einen Elternteil haben, der ohne Rücksicht auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse grundsätzlich unterhaltspflichtig ist, und der verstorbene Elternteil bereits die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat.
Vollwaisenrente wird gewährt, wenn
Kinder keinen Elternteil mehr haben, der ohne Rücksicht auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse grundsätzlich unterhaltspflichtig war, und ein verstorbener Elternteil die fünfjährige Wartezeit bereits erfüllt hatte.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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